Die anthroposophische Medizin verbindet die spirituelle Weltanschauung Rudolf Steiners mit der Medizin und wird in ca. 80 Ländern praktiziert.
Bei uns in Deutschland ist sie eine besondere Therapierichung im Sinne des Sozialgesetzbuches und des Arzneimittelgesetz, ebenso wie die Homöopathie und Phytotherapie (Planzenheilkunde). Bei
diesen "besonderen Therapierichungen" dürfen Präparate im Gegensatz zu anderen Arzneimitteln auch zugelassen werden ohne das ein Wirksamkeitsnachweis nach empirisch-wissentschaftlichen Kriterien
erbracht wurde, sofern eine Binnenanerkennung der jeweiligen Therapierichtung vorliegt. Ein Binnenkonsens besteht hinsichtlich der Erstattung nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel der
Anthroposophie und Homöopathie.
Der Arzt kann sie bei schwerwiegenden Erkrankungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnen, sofern die Anwendung dieser Arzneimittel für diese Indikationsgebiete nach dem
Erkenntnisstand als Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung angezeigt ist.“
Aktuelle Informationen der antroposophischen Medizin, Veranstaltung und Änderungen in der Gesundheitspolitik finden sich im Patientenverband
Gesundheit aktiv antroposophische Heilkunst e.V.