In Deutschland gehört die Homöopathie zu den allgemein bekanntesten alternativen Therapieverfahren. Der wichtigste und namensgebende Glaubenssatz ist das Ähnlichkeitsprinzip. Das
Therapieverfahren steht oft in der Kritik mit der Behauptung die Homöopathie wäre ein Placeboeffekt, hätte mit Suggestion oder Hypnose zu tun, sie ist jedoch eine Therapie mit wissenschaftlichem
Ansatz und wird mittlerweile in vielen Ländern mit Erfolg angewandt und geschätzt.
Der deutsche Arzt und Chemiker Dr. Christian Friedrich Samuel Hahnemann (1755 – 1843) übersetzte, um seine Familie zu ernähren zu können, Standardwerke der Medizin, Pharmazie und Chemie. 1790
übersetzte er die „Materia medica“ von dem schottischen Wissenschaftler William Cullen ins Deutsche, der in seiner Arzneimittellehre die Wirkung der Chinarinde gegen das Wechselfieber (Malaria)
auf die Stärkung des Verdauungstraktes zurückführte. Hahnemann forschte daraufhin genauer nach und begann mit dem ersten Selbstversuch, durch den er sich erhoffte die wahren Gründe der
Heilwirkung zu entschlüsseln.
In den Folgenden Jahren probierte Samuel Hahnemann etwa 100 weitere Substanzen an sich, seiner Familie und Mitarbeitern aus. Er war sicher, eine neue, "der Natur abgelauschte" Heilmethode
entdeckt zu haben. 1796 veröffentlichte er erstmals die Ergebnisse seiner Arzneiprüfungen in einem Zeitungsartikel.
Hahnemanns Kernsatz:
"Similia similibus curentur - Ähnliches möge durch Ähnliches geheilt werden."
Die Veröffentlichung des Artikels gilt als die Geburtsstunde der Homöopathie.
Die Ausgangssubstanzen kommen aus der Pflanzen und Tierwelt oder bestehen aus Mineralien. Sie werden in spezieller Art und Weise potenziert.
In der Erstanamnese wird die komplette Krankengeschichte des Patienten erfasst, die schon mal mehrere Stunden andauern kann. Nur durch eine ausführliche Erstanamnese ist eine korrekte
homöopathische Behandlung möglich. In der Homöopathie gilt wie in der alternativen Medizin generell die Berücksichtigung aller menschlichen Ebenen (Körper, Seele, Geist).
"Die Homöopathie gilt zwar nicht als Regelleistung der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Über die Hälfte aller Gesetzlichen Krankenkassen haben sich jedoch freiwillig dafür
entschieden, an den Selektivverträgen "Klassische Homöopathie" teilzunehmen und die Behandlungskosten ihrer Patienten für ärztliche Homöopathie voll zu erstatten."